HAUSORDNUNG DER TRAVE GRUND- UND GEMEINSCHAFTSSCHULE

1Präambel
In der Schule ist – wie in jeder größeren Gemeinschaft – ein Zusammenleben nur möglich, wenn alle Beteiligten versuchen, verantwortungsbewusst und rücksichtsvoll zu handeln.
Damit die Arbeit in der Schule ungestört ablaufen kann, vereinbaren Lehrer und Lehrerinnen, Eltern, Schüler und Schülerinnen folgende Regeln.
2Ordnung
2.1Alle Schülerinnen und Schüler leisten den Anweisungen der Lehrkräfte Folge.
2.2

Grundsätzlich verboten sind: 

  • grobfahrlässiges Verhalten, das zu einer Verletzung oder Gefährdung anderer führen kann
  • das Mitführen gefährlicher Gegenstände jeglicher Art
  • jede mutwillige Beschädigung oder Verunreinigung von Schuleigentum oder persönlichem Eigentum
  • das Toben im gesamten Schulgebäude
  • das Schneeballwerfen
2.3Die persönliche Haftung der Erziehungsberechtigten bleibt bestehen. 
2.4Das Ballspielen während einer Freistunde ist nur im hinteren Bereich des Schulhofes erlaubt, von wo aus der Unterricht in den Klassenräumen nicht gestört wird.
2.5Getränke in offenen Behältern, z.B. Dosen, und warme Speisen dürfen in die Klassentrakte, Fachräume oder in das Forum grundsätzlich nicht mitgenommen werden.
2.6Die Decken im Schulgebäude besitzen keinerlei Tragfähigkeit.
Es darf grundsätzlich nichts an den Decken befestigt werden.
3Unterricht 
3.1

Zeiteinteilung:
07.30 Uhr: Das Gebäude wird für die Schüler und Schülerinnen geöffnet. 

1. Stunde 7.458.45 Uhr
2. Stunde8.509.50 Uhr
3. Stunde10.1511.15 Uhr
4. Stunde11.2012.20 Uhr
5. Stunde12.4513.45 Uhr
3.2.1In den großen Pausen begeben sich die Schüler/innen der Klassen 7 – 10 in die Schulstraße oder auf den Hof. Die Lehrkräfte verlassen die Klassenräume als letzte. 
3.2.2In der 5-Minuten-Pause bleiben die Schülerinnen und Schüler in der Regel im Klassenraum. 
3.2.3Mit dem Gongzeichen zur Stunde sind die Schülerinnen und Schüler in ihren Räumen. Ist eine Lehrkraft 5 Minuten nach Unterrichtsbeginn noch nicht erschienen, so fragen Klassensprecher/innen bei der Schulleitung nach. 
3.3Vorsicht ist geboten an den Klassenraumfenstern:
Die Fensterflügel dürfen nur in Anwesenheit einer Lehrkraft geöffnet werden.
3.4

Von den in der letzten Stunde im Klassenraum anwesenden Schülern und Schülerinnen werden nach dem Ende der Stunde: 

  • die Stühle hochgestellt
  • die Tafeln gesäubert
  • das Licht gelöscht
  • die Fenster geschlossen
  • die Sonnenjalousien hochgefahren
  • Papier und grober Müll eingesammelt.

Die Lehrkräfte verlassen die Klassenräume als letzte und schließen ab.
Die Schülerinnen und Schüler verlassen das Schulgrundstück.

3.5.1Größere Geldbeträge, Wertgegenstände oder wertvolle Kleidungsstücke müssen zu Hause gelassen werden.
Die Schule haftet nicht im Falle eines Diebstahls oder Verlusts.
3.5.2Freizeitsportgeräte wie z.B. Skateboard, Rollerblade, Kickboard u. ä. dürfen nicht mit in die Schule gebracht werden.
3.5.3

Die Benutzung audiovisueller Medien ist im Schulgebäude und auf dem gesamten Schulgrundstück verboten. Dies betrifft insbesondere den Gebrauch des Handys. Es hat vollständig ausgeschaltet zu sein. Als Ausnahme wird die Benutzung von Handys in Freistunden und durch Genehmigung von einer Lehrkraft zugelassen.

3.6Fachräume dürfen in der Regel nur in Anwesenheit einer Lehrkraft betreten werden.
4Einrichtungen im Schulgebäude und auf dem Schulgelände
Das Schulgelände umfasst die Sportanlagen, Parkplätze, Pausenflächen und Grünflächen innerhalb der Zäune und Hecken und endet an der Kücknitzer Hauptstraße mit der letzten Treppenstufe.
4.1Fahrräder sind – ordnungsgemäß gesichert – ausschließlich auf den dafür vorgesehenen Stellplätzen abzustellen.
Die Fahrräder sind durch die Schule nicht versichert – die Schule übernimmt keine Haftung.
4.2Schüler und Schülerinnen mit eigenem Pkw stellen ihre Fahrzeuge auf den öffentlichen Parkplätzen hinter der Turnhalle ab.
4.3Das Radfahren auf den Gehwegen und dem Schulgelände ist wegen der Unfallgefahr verboten.
4.4Das Betreten der Pkw-Parkplätze vor dem Schuleingang ist für Schüler/innen wegen der großen Unfallgefahr verboten; statt dessen sind die Gehwege zu benutzen.
4.5Eltern, die Kinder bringen oder holen, müssen die Parkplätze hinter der Turnhalle benutzen.
4.6Minderjährige Schüler und Schülerinnen sind nach §17 SchulG zum Schutz vor Gefahren während der gesamten Unterrichtszeit durch Lehrkräfte zu beaufsichtigen.
4.8Bei Feuergefahr oder Katastrophenalarm gilt die Alarmordnung. Sie ist in den Klassenräumen ausgehängt und darf nicht entfernt werden.
5Verwaltung
5.1Das Sekretariat steht den Schülerinnen und Schülern in der Regel in den großen Pausen zur Verfügung.
Frau Pöppel, Standort Schulzentrum: montags bis donnerstags, freitags (2. große Pause)
Frau Henkel, Standort Kirchplatz: dienstags und donnerstags
5.2In Notfällen – z.B. bei Unfällen mit schwereren Verletzungen – entscheidet in der Regel die Lehrkraft, ob der Notruf 112 alarmiert werden muss und leitet dies gegebenenfalls in die Wege. Anschließend ist der Unfall für die Schadensmeldung unverzüglich im Sekretariat oder der Schulleitung zu melden. Auch der oder die Sicherheitsbeauftragte ist zu informieren.
5.3Am Freitag steht das Schulgebäude für schulische oder außerschulische Veranstaltungen nach Unterrichtsschluss in der Regel nicht zur Verfügung.
6

Abschlussbestimmung
Diese Hausordnung entspricht den Bestimmungen des Schulgesetzes.
Änderungen der Hausordnung bedürfen der Zustimmung der Schulkonferenz.

Beschluss der Schulkonferenz der Trave- Grund- und Gemeinschaftsschule

gültig ab 01.08.2023

Albrecht W. Duddy
Schulleiter