HAUSORDNUNG DER TRAVE GRUND- UND GEMEINSCHAFTSSCHULE

Hausordnung der Trave- Grund- und Gemeinschaftsschule Lübeck

1. Präambel
In der Schule ist – wie in jeder größeren Gemeinschaft – ein Zusammenleben nur möglich, wenn alle Beteiligten versuchen, verantwortungsbewusst, friedlich und rücksichtsvoll zu handeln. Damit die Arbeit in der Schule ungestört ablaufen kann, vereinbaren Lehrer und Lehrerinnen, Eltern, Schüler und Schülerinnen folgende Regeln.

2. Ordnung

2.1 Alle Schülerinnen und Schüler leisten den Anweisungen der Lehrkräfte Folge.

2.2 Grundsätzlich verboten sind:

  • grobfahrlässiges Verhalten, das zu einer Verletzung oder Gefährdung anderer führen kann

  • das Mitführen gefährlicher Gegenstände jeglicher Art jede mutwillige Beschädigung oder Verunreinigung von Schuleigentum oder persönlichem Eigentum

  • das Toben im gesamten Schulgebäude

  • das Schneeballwerfen

2.3 Die persönliche Haftung der Erziehungsberechtigten bleibt bestehen.

2.4 Das Ballspielen während einer Freistunde ist nur im hinteren Bereich des Schulhofes erlaubt, von wo aus der Unterricht in den Klassenräumen nicht gestört wird.

2.5 Getränke in offenen Behältern, z.B. Dosen, und warme Speisen dürfen nur auf dem Schulhof, in der Schulstraße und in der Mensa konsumiert werden.

2.6 Die Decken im Schulgebäude besitzen keinerlei Tragfähigkeit. Es darf grundsätzlich nichts an den Decken befestigt werden.

3. Unterricht 

3.1 Zeiteinteilung:

07.30 Uhr: Das Gebäude wird für die Schüler und Schülerinnen geöffnet.

1. Stunde

7.45

8.45 Uhr

2. Stunde

8.50

9.50 Uhr

3. Stunde

10.15

11.15 Uhr

4. Stunde

11.20

12.20 Uhr

5. Stunde

12.45

13.45 Uhr

3.2.1 In den großen Pausen begeben sich die Schüler/innen der Klassen 1 – 6 auf den Hof die Schüler/innen der Klassen 7 – 10 in die Schulstraße oder auf den Hof. Die Lehrkräfte verlassen die Klassenräume als letzte.

3.2.2 In der 5-Minuten-Pause bleiben die Schülerinnen und Schüler in der Regel im Klassenraum.

3.2.3 Zum Stundenanfang sind die Schülerinnen und Schüler in ihren Räumen. Ist eine Lehrkraft 5 Minuten nach Unterrichtsbeginn noch nicht erschienen, so fragen Klassensprecher/innen bei der Schulleitung nach.

3.3 Vorsicht ist geboten an den Klassenraumfenstern:
Die Fensterflügel dürfen nur in Anwesenheit einer Lehrkraft geöffnet werden.

3.4 Von den in der letzten Stunde im Klassenraum anwesenden Schülern und Schülerinnen werden nach dem Ende der Stunde:

  • die Stühle hochgestellt

  • die digitalen Tafeln gesäubert

  • das Licht gelöscht

  • die Fenster geschlossen

  • ggf. die Sonnenjalousien hochgefahren bzw. Vorhänge zurückgezogen sind

  • Papier und grober Müll eingesammelt.

Die Lehrkräfte verlassen die Klassenräume als letzte und schließen ab.
Die Schülerinnen und Schüler verlassen nach Unterrichtsende zügig das Schulgrundstück.

3.5.1 Größere Geldbeträge, Wertgegenstände oder wertvolle Kleidungsstücke müssen zu Hause gelassen werden. Die Schule haftet nicht im Falle eines Diebstahls oder Verlusts.

3.5.2 Freizeitsportgeräte wie z.B. Skateboard, Rollerblade, Kickboard u. ä. dürfen nicht mit in die Schule gebracht werden.

3.5.3 Regelungen zur privaten Nutzung von digitaler Endgeräte während der Unterrichtszeit und in den Pausen:

• Im Unterricht dürfen digitale Endgeräte zu privaten Zwecken nicht genutzt werden.

• Die Lehrkräfte können zu pädagogischen Zwecken die Benutzung digitaler Endgeräte im Unterricht erlauben. Das schulische Konzept zum Lehren und Lernen in der digitalen Welt ist dabei zu berücksichtigen.

• Die Pausenzeiten dienen der Erholung z. B. durch Bewegung, Essen und Trinken, Spielen oder Ruhe. Daher ist die Nutzung von digitaler Endgeräte in der Pause nicht gestattet. In den Pausen dürfen digitale Endgeräte nur bei besonderen Anlässen benutzt werden, wenn Lehrkräfte dies ausdrücklich erlauben (z. B. bei Verletzungen, bei Änderungen im Zeitplan, wenn etwas vergessen wurde wie z. B. Pausenbrot, Brille, Sportsachen oder Schlüssel usw.).

• In Notfällen darf das Handy ungefragt benutzt werden, z. B. um bei einem Unfall Hilfe zu holen.

3.6 Fachräume dürfen in der Regel nur in Anwesenheit einer Lehrkraft betreten werden.

4. Einrichtungen im Schulgebäude und auf dem Schulgelände
Das Schulgelände umfasst am Kirchplatz das Gelände innerhalb der Umzäunung. Am Schulzentrum die Sportanlagen, Parkplätze, Pausenflächen und Grünflächen innerhalb der Zäune und Hecken und endet an der Kücknitzer Hauptstraße mit der letzten Treppenstufe.

4.1 Fahrräder und andere Kleinstfahrzeuge (z.B. E-Scooter etc.) sind – ordnungsgemäß gesichert – ausschließlich auf den dafür vorgesehenen Stellplätzen abzustellen. Die Fahrräder sind durch die Schule nicht versichert – die Schule übernimmt keine Haftung.

4.2 Schüler und Schülerinnen mit eigenem Pkw stellen ihre Fahrzeuge am Schulzentrum auf den öffentlichen Parkplätzen hinter der Turnhalle ab.

4.3 Das Radfahren auf den Gehwegen und dem Schulgelände ist wegen der Unfallgefahr verboten.

4.4 Das Betreten der Pkw-Parkplätze am Kirchplatz und am Schulzentrum vor dem Schuleingang ist für Schüler/innen wegen der großen Unfallgefahr verboten; stattdessen sind am Schulzentrum die Gehwege zu benutzen.

4.5 Eltern, die Kinder bringen oder holen, müssen am Schulzentrum die Parkplätze hinter der Turnhalle benutzen. Am Kirchplatz ist vor der Schule keine Parkmöglichkeit zum Absetzen der Kinder vorhanden. Parkende Autos gefährden die Überquerung der Straße für die Schulkinder. Wir bitten daher die Kinder nicht mit dem Auto direkt zur Schulpforte zu bringen.

4.6. Die Schüler/innen sollen das Schulgelände und das Schulgebäude ohne Begleitung der Erziehungsberechtigten betreten und verlassen. Sollte hier Einzelabsprachen als Sonderfall nötig sein, so erfolgt dieses in Rücksprache mit der Klassenleitung unter Information des/des Koordinators/in.

4.7 Minderjährige Schüler und Schülerinnen sind nach §17 SchulG zum Schutz vor Gefahren während der gesamten Unterrichtszeit durch Lehrkräfte zu beaufsichtigen.

4.9 Bei Feuergefahr oder Katastrophenalarm gilt die Alarmordnung. Sie ist in den Klassenräumen ausgehängt und darf nicht entfernt werden.

5. Verwaltung

5.1 Das Sekretariat steht den Schülerinnen und Schülern in der Regel in den großen Pausen zur Verfügung.
Frau Kordt, Standort Schulzentrum: montags bis donnerstags, freitags (ab ca. 10:30 Uhr)
Frau Henkel, Standort Kirchplatz: dienstags und donnerstags

5.2 In Notfällen – z.B. bei Unfällen mit schwereren Verletzungen – entscheidet in der Regel die Lehrkraft, ob der Notruf 112 alarmiert werden muss und leitet dies gegebenenfalls in die Wege. Anschließend ist der Unfall für die Schadensmeldung unverzüglich im Sekretariat oder der Schulleitung zu melden. Auch der oder die Sicherheitsbeauftragte ist zu informieren.

5.3 Am Freitag steht das Schulgebäude für schulische oder außerschulische Veranstaltungen nach Unterrichtsschluss in der Regel nicht zur Verfügung.

6. Abschlussbestimmung
Diese Hausordnung entspricht den Bestimmungen des Schulgesetzes.
Änderungen der Hausordnung bedürfen der Zustimmung der Schulkonferenz. Beschluss der Schulkonferenz der Trave- Grund- und Gemeinschaftsschule vom 5.12.2023 gültig ab 11.12.2023

Albrecht Dudy, Schulleiter