Vertretungskonzept

Jede in Vertretung erteilte Unterrichtsstunde steht für die  Vermeidung von Unterrichtsausfall. Die Ziele des Vertretungskonzepts sind die Qualitätssicherung und die Unterrichtskontinuität. Nicht jede Unterrichtsstunde kann vertreten werden.

I Grundsätze des Vertretungsunterrichts und Organisationsleitung

  • Der Vertretungsplan wird in digitaler Form auf die DSB-Bildschirme am Kirchplatz und im Hauptgebäude übertragen. Im Falle eines technischen
    Defekts wird ein Aushang in Papierform organisiert, oder es erfolgt in dringenden, unvorhersehbaren Fällen eine mündliche Anordnung durch den Konrektor, oder die Koordinatoren.
  • Aktuelle Änderungen sind am DSB rot unterlegt.
  • Der Vertretungsunterricht wird erteilt durch
    a)    Lehrkräfte, die in der Klasse unterrichten.
    b)    Lehrkräfte, die das zu vertretende Fach unterrichten.
    c)    Lehrkräfte die freigesetzt sind.
    d)    Lehrkräfte, die in einer Doppelbesetzung eingesetzt sind.
    e)    Betreuungen einer Lehrkraft (sog. EVA Stunden).
  • In jedem Kurs/jeder Klasse werden Telefonketten eingerichtet und beim Konrektor hinterlegt, um eine zeitnahe Benachrichtigung der Schüler in den Morgenstunden zu ermöglichen.
  • WPUs und AGen werden in der Regel nicht vertreten.
  • Vertretungsunterricht ist nach persönlicher Absprache auch vor, bzw. nach dem Unterricht einer Lehrkraft möglich.
  • Klassenzusammenlegungen/ Verteilungen von Schülern auf andere Klassen können vorgenommen werden, wenn es die Situation erfordert. In der Grundschule und in den Jahrgängen 5 und 6 müssen Verteilungslisten vorliegen und die Schülerschaft mit dieser Maßnahme vertraut gemacht werden.
  • Bei sehr hohem Krankenstand im Kollegium kann angeordnet werden, dass einzelne Klassen mit Arbeitsaufträgen zu Hause bleiben.
  • Im Falle eines längerfristigen Ausfalls einer Lehrkraft wird der Stundenplan unter Berücksichtigung der vorhandenen Ressourcen neu gestaltet.

II Grundsätze für Schülerinnen und Schüler

  • Alle Schülerinnen und Schüler nehmen den Vertretungsplan vor Unterrichtsbeginn, in den großen Pausen und nach Unterrichtsende zur Kenntnis.
  • Im Falle der Alarmierung über die Telefonkette sind die Kinder verpflichtet ihre Mitschüler umgehend über Veränderungen in Kenntnis zu setzen. Die Telefondaten sind vertraulich zu behandeln.
  • Sollte eine Vertretungslehrkraft nicht erscheinen, benachrichtigen die Klassensprecher spätestens nach 5’ das Sekretariat, oder den Konrektor.
  • In den Jahrgängen 9 und 10 ist eigenverantwortliches Arbeiten möglich. Die Schülerinnen und Schüler arbeiten in sogenannten „EVA“- Stunden an Arbeitsplänen, bereiten sich auf späteren Unterricht vor und üben/wiederholen aktuelle Themeninhalte. Die Klassenteams stellen sicher, dass ausreichend Übungsmaterial verfügbar ist.

Grundlagen:
Landesbeamtengesetz §60
Landesverordnung über Arbeitszeit von Beamten
Lehrerdienstordnung des Landes Schleswig-Holstein

Lars-Arne Walter
Konrektor