Vertretungskonzept
Vertretungskonzept der Trave-Grund –und Gemeinschaftsschule Lübeck
Jede in Vertretung erteilte Unterrichtsstunde steht für die Vermeidung von Unterrichtsausfall. Die Ziele des Vertretungskonzepts sind die Qualitätssicherung und die Unterrichtskontinuität. Nicht jede Unterrichtsstunde kann vertreten werden. Es wird dafür Sorge getragen, dass die Kernunterrichtszeit (2.-4. Stunde) gewährleistet wird. Der tägliche Unterricht beträgt mindestens 3 Stunden á 60’.
I Grundsätze des Vertretungsunterrichts und Organisationsleitung
Der Vertretungsplan wird in digitaler Form auf die Bildschirme am Kirchplatz und im Hauptgebäude und auf die Untis Mobile App übertragen. Im Falle eines technischen Defekts wird ein Aushang in Papierform organisiert, oder es erfolgt in dringenden, unvorgesehenen Fällen eine mündliche Anordnung durch den Konrektor, oder die Koordinatoren.
Der Vertretungsunterricht wird erteilt durch
Lehrkräfte, die in der Klasse unterrichten.
Lehrkräfte, die das zu vertretende Fach unterrichten.
Lehrkräfte die freigesetzt sind.
Lehrkräfte, die in einer Doppelbesetzung/ Fördermaßnahme eingesetzt sind.
Betreuungen einer Lehrkraft (sog. EVA Stunden).
Jede Klassenlehrkraft legt auf Sdui eine Klassenliste zum internen Informationsaustausch an.
WPUs und AGen werden in der Regel nicht vertreten. Ausnahme: Der WPU findet innerhalb der Kernzeit (2.-4. Std.) statt.
Vertretungsunterricht ist nach persönlicher Absprache auch vor, bzw. nach dem Unterricht einer Lehrkraft möglich. In den Randstunden freigesetzte Lehrkräfte können auch zu Vertretungen im Randbereich herangezogen werden.
Klassenzusammenlegungen/ Verteilungen von Schülern auf andere Klassen können vorgenommen werden, wenn es die Situation erfordert. In der Grundschule und in den Jahrgängen 5 und 6 müssen Verteilungslisten vorliegen und die Schülerschaft mit dieser Maßnahme vertraut gemacht werden.
Bei sehr hohem Krankenstand im Kollegium kann nach Rücksprache mit dem Schulamt angeordnet werden, dass einzelne Klassen mit Arbeitsaufträgen zu Hause bleiben.
Im Falle eines längerfristigen Ausfalls einer Lehrkraft wird der Stundenplan unter Berücksichtigung der vorhandenen Ressourcen neu gestaltet.
II Grundsätze für Lehrkräfte
Die tägliche Unterrichtszeit soll nicht mehr als 5 Stunden eigenverantwortlichen Unterrichts umfassen.
Bei plötzlicher Dienstunfähigkeit am Morgen muss diese telefonisch
um 06.30h beim Konrektor (privat) gemeldet werden. Dies gilt auch, wenn
nicht in der ersten Stunde unterrichtet werden muss.
Krankmeldungen am Nachmittag sind bis 17.00h telefonisch oder per Email (der Eingang muss bestätigt werden) zu melden.
Alle Lehrkräfte sind verpflichtet, mehrmals am Tag vom Vertretungsplan Kenntnis zu nehmen.
Bei vorhersehbarer Abwesenheit muss diese dem Konrektor mindestens 5 Werktage im Voraus gemeldet werden. Grundsätzlich müssen Schulleiterin und Konrektor über vorhersehbare Abwesenheiten informiert sein. Unterrichtsmaterialien für die vertretenden Lehrkräfte sollen nach Möglichkeit bereitgestellt werden.
„Freistunden“ können zu Vertretungszwecken herangezogen werden. Zusätzlich geleistete Vertretungsstunden werden zeitnah, nach Möglichkeit in Absprache mit der Lehrkraft „abgehängt“.
„Freistunden“ können nach rechtzeitiger Rücksprache mit dem Konrektor für Termine geblockt werden, wenn es die unterrichtliche Situation zulässt. Vertretungsunterricht hat stets Vorrang vor Gesprächsterminen.
Förderlehrkräfte werden ausschließlich in Integrationsklassen eingesetzt.
Pausenaufsichten werden grundsätzlich vertreten, wobei eine Lehrkraft nicht öfter als 4 Mal/Woche eingesetzt werden soll.
Der Vertretungseinsatz für Unterrichte und Pausenaufsichten ist verbindlich. Interne Täusche sind nur nach Rücksprache mit dem Konrektor zulässig.
Die Klassenleitungen nehmen auch Notiz vom Vertretungsplan ihrer Klasse und stellen sicher, dass die Kinder aktuell informiert sind.
Ausbildungslehrkräfte können nach Rücksprache in Klassen eingesetzt werden, in denen sie auch tätig sind. Besprechungsstunden bleiben unangetastet, können aber den Erfordernissen entsprechend verlegt werden.
III Grundsätze für Schülerinnen und Schüler
Alle Schülerinnen und Schüler nehmen den Vertretungsplan vor Unterrichtsbeginn, in den großen Pausen und nach Unterrichtsende zur Kenntnis.
Sollte eine Vertretungslehrkraft nicht erscheinen, benachrichtigen die Klassensprecher spätestens nach 5’ das Sekretariat, oder den Konrektor.
In den Jahrgängen 9 und 10 ist eigenverantwortliches Arbeiten möglich. Die Schülerinnen und Schüler arbeiten in sogenannten „EVA“- Stunden an Arbeitsplänen, bereiten sich auf späteren Unterricht vor und üben/wiederholen aktuelle Themeninhalte. Die Klassenteams stellen sicher, dass ausreichend Übungsmaterial verfügbar ist.
Grundlagen:
Landesbeamtengesetz §60
Landesverordnung über Arbeitszeit von Beamten
Lehrerdienstordnung des Landes Schleswig-Holstein
Lars-Arne Walter
(Konrektor)
Aktualisierung 09.09.2025
Wa,Erstelldatum