Gemeinschaftsschule: Wahlpflichtunterricht

Von Klasse 7-10 haben Schülerinnen und Schüler an Gemeinschaftsschulen einen Wahlpflichtkurs zu belegen. Wahlpflichtkurs heißt, dass verschiedene Kurse von der Schule angeboten werden, von denen die Schülerinnen und Schüler einen wählen müssen.

Der Wahlpflichtunterricht soll es Ihren Kindern / euch ermöglichen, ein auf ihre / deine Neigungen und Begabungen abgestimmtes Unterrichtsangebot zu erhalten. Die schulische Ausbildung Ihres Kindes / Deine schulische Ausbildung erhält durch den Wahlpflichtunterricht ein eigenes Profil.

Eine überlegte Auswahl ist entscheidend, da der Wahlpflichtkurs mit vier Stunden je Schulwoche umfangreich ist und ohne weiteren Wechsel bis Klasse 10 beibehalten werden muss. Ein Wechsel ist nur in Ausnahmefällen durch Genehmigung der Schulleitung möglich.

Eine vierjährige Belegung eines WPUs ist darüber hinaus in der Regel eine Bedingung für einen nahtlosen Wechsel in die Sekundarstufe II an einer weiterführenden Schule, wenn alle weiteren Zugangsbedingungen erfüllt sind.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Ministeriums.